Die EU-Entwaldungsverordnung schafft für die Europäische Union verbindliche Regeln. Sie soll für sieben Rohstoffe – Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Holz und Rindfleisch – und daraus entstehende Erzeugnisse sicherstellen, dass für diese keine Flächen entwaldet worden sind. Die Leiterin der Gruppe 41 "Entwaldungsfreie Produkte, Holzhandel", Annerose Lichtenstein, spricht im Interview über die Herausforderungen, die mit der neuen Verordnung verbunden sind – sowohl für die Kolleginnen und Kollegen der Gruppe 41 als auch für die Wirtschaft und die Praxis.
Die BLE wird die Einhaltung der EUDR in Deutschland kontrollieren. Hierfür bauen wir ein komplett neues IT-System auf, das den Kontrollprozess so gut wie möglich digital abbilden soll. Gleichzeitig arbeiten wir bereits seit einem Jahr daran, die betroffenen Unternehmen möglichst umfassend über die Voraussetzungen der Verordnung zu informieren, damit zum Start der Verpflichtungen praktikable Vorgehensweisen etabliert und offene Fragen geklärt sind.
Wir rechnen damit, dass wir im Jahr mindestens 5.000 Kontrollen durchführen müssen, um die in der Verordnung zwingend vorgegebenen Quoten einzuhalten. Nach unseren Erfahrungen mit der Umsetzung der Vorgängerverordnung EUTR wird gerade in den ersten Jahren noch ein hoher Beratungs- und Aufklärungsbedarf bestehen. Das heißt, vor uns liegen herausfordernde Aufgaben. Um diese im gesetzlich geforderten Umfang und mit der nötigen Offenheit für die Bedürfnisse der jeweiligen Branchen erfüllen zu können, benötigen wir weiteres Personal.
Bei unseren Bemühungen rund um die Verordnung haben wir stets im Blick, die Belastungen für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Hierzu leistet unser umfassendes, stetig wachsendes Informationsangebot einen wichtigen Beitrag, aber auch das Bestreben, den Kontrollprozess zu automatisieren und schlank zu halten. Wir sind davon überzeugt, dass wir dieses Ziel mit den von uns ergriffenen Maßnahmen auch erreichen werden.