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Nachhaltigkeit in Fischerei und Aquakultur Die Aufgaben der BLE in der Seefischerei

Die BLE nimmt im Bereich Fischerei eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben wahr. Neben der Bereederung von Fischereischutzbooten und Fischereiforschungsschiffen ist die BLE zuständig für die Überwachung und Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union (GFP).

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Bei der Anwendung der damit verbundenen Vorschriften sind insbesondere das Seefischereigesetz (SeeFischG), die Seefischereiverordnung (SeefiV) und die Seefischerei-Bußgeldverordnung (SeefBgV) von Bedeutung. Diese drei Rechtsakte dienen der Durchsetzung des Fischereirechts der Europäischen Union (EU) auf nationaler Ebene.

Ziel der GFP ist die langfristige nachhaltige Durchführung der Fischerei- und Aquakulturtätigkeit. Die EU verfolgt mit ihrer Fischereipolitik das Ziel, den in der Fischerei tätigen Personen eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten und für die Verbraucherinnen und Verbraucher die Versorgung mit sicheren und gesunden Erzeugnissen zu angemessenen Preisen sicherzustellen. Die Ressource Fisch soll nach dem Vorsorgeprinzip und auf der Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse bewirtschaftet werden, damit sie auch künftigen Generationen zur Verfügung steht.

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Eine wesentliche Aufgabe der BLE besteht darin, die SeefBgV zu aktualisieren und an die sich kontinuierlich weiterentwickelnden EU-Vorschriften anzupassen. Diese Aufgabe wurde der BLE im Jahr 2021 übertragen und wird seither wahrgenommen. Die SeefBgV ist ein entscheidendes Werkzeug, um die Sanktionierung von Verstößen gegen Regelungen der GFP sicherzustellen. Die Vielzahl an Vorschriften auf EU-Ebene (insbesondere Verordnungen) bilden dabei die Grundlage für die in der SeefBgV enthaltenen Bußgeldtatbestände. Diese wiederum ermöglichen eine entsprechende Ahndung von Verstößen durch die BLE. In der Praxis bedeutet dies, dass mutmaßliche Verstöße von den Kolleginnen und Kollegen der BLE-Außenstelle Hamburg an Land oder auf See festgestellt und dokumentiert werden. Nach Abgabe dieser Vorgänge an die BLE werden diese auf Grundlage der nationalen Rechtsakte (insbesondere der SeefBgV) geprüft und, wenn dies geboten ist, ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet.