Was muss ein Unternehmen tun, damit sein Produkt das nationale Bio-Siegel tragen darf? Wie erfolgt die richtige Kennzeichnung? Antworten gibt es bei der Informationsstelle Bio-Siegel in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Seit 2006 steht sie der Wirtschaft beratend zur Seite und erfasst die Anzeigen zur Nutzung des Siegels.
24 Jahre nach der Einführung des Bio-Siegels besuchte Renate Künast den Bio-Siegel-Stand auf der Grünen Woche in Berlin. Im ersten Jahr ihrer Amtszeit als Bundesministerin für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Ernährung 2001 wurde das Bio-Siegel eingeführt.
Das Bio-Siegel darf nur auf Produkten genutzt werden, die nach der EU-Öko-Verordnung zertifiziert sind. Private, durch die BLE zugelassene Kontrollstellen, führen mindestens jährliche Kontrollen bei den Unternehmen durch. Nur wenn das Kontrollergebnis positiv ist, kann die Zertifizierung erteilt und das Bio-Siegel genutzt werden.
Die Informationsstelle Bio-Siegel prüft, ob die oben genannte Voraussetzung erfüllt ist, die Produkte unter den Geltungsbereich der Öko-Verordnung fallen und die Gestaltungsvorschriften für das Bio-Siegel eingehalten werden.
109.821 Produkte von 7.188 Unternehmen sind für die Kennzeichnung mit dem nationalen staatlichen Bio-Siegel in der Bio-Siegel-Datenbank registriert. (Stand: 31. Januar 2025)