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Modernisierung für Mensch, Tier und Umwelt Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung

Der Wunsch nach verbesserten Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Nutztiere ist seit Jahren ein zentrales Thema im politischen und gesellschaftlichen Diskurs. Für die Umsetzung von diesem “Mehr” an Tierwohl ist es nötig, Landwirtinnen und Landwirten entsprechende Fördermöglichkeiten und Planungssicherheit zu schaffen.

Das 2024 gestartete Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) bietet hierfür eine Möglichkeit und umfasst zwei verschiedene Förderbereiche - zunächst im Bereich der Schweinehaltung. Für die Umsetzung wurde 2024 in der BLE ein neues Referat eingerichtet.

Seit 2024 können Betriebe, die durch die Gewährleistung von Premiumanforderungen bereits eine über den gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards liegende Tierhaltung umsetzen, eine Förderung erhalten. Diese soll die Kosten für die dadurch entstehenden höheren Aufwände in Teilen abfedern.

Premiumanforderungen sind Voraussetzung für die Förderung

Voraussetzung für die Förderung ist die Mitgliedschaft in einer von der BLE anerkannten Erzeugerorganisation oder die Teilnahme an einem anerkannten Kontrollsystem, das die Einhaltung der erforderlichen Tierwohlkriterien überprüft und garantiert. Die Förderung für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide und Bio wird in Form einer jeweils festgelegten Pauschale pro Tier und Jahr gezahlt.

Bei der Umsetzung dieser Aufgabe kommt ein neues, vollelektronisches Antrags- und Bearbeitungssystem zum Einsatz, das von der BLE in einem agilen Prozess gemeinsam mit einem externen IT-Dienstleister entwickelt wurde. Damit konnte ein sehr anwenderfreundliches, vollständig digitales Antragsverfahren etabliert werden. Auch die BLE-interne Bearbeitung der eingegangenen Anträge wird über diese Software komplett digital und teilautomatisiert abgewickelt, was zu einem insgesamt deutlich beschleunigten Prozess führt. 

Im zweiten Förderbereich des Bundesprogramms können Betriebe, die künftig mehr Tierwohl in der Schweinehaltung etablieren wollen und dafür eine bauliche Umgestaltung und Ausstattung von Haltungsbereichen vornehmen müssen, eine investive Förderung in Anspruch nehmen. 

Dieser Bio-Stall in Schleswig-Holstein wurde mit Mitteln des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung umgebaut. Es wurde ein teilüberdachter Auslauf mit Stroheinstreu errichtet, wodurch die Mastschweine nun Kontakt zu Wettereinflüssen wie Wind, Sonne und Regen haben.
©D. Hopmann

Die maximale Förderhöhe ist hierbei je nach Investitionssumme gestaffelt. Wer beispielsweise bis zu 500.000 Euro investiert, kann eine Förderung von bis zu 60 Prozent seiner gesamten Investition erhalten. Für Investitionen bis zwei Millionen Euro können bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden, und weitere Kosten bis fünf Millionen Euro sind mit bis zu 30 Prozent förderfähig.

Für all diese Investitionsprojekte ist ein von einer sachverständigen Person erstelltes Vorhabenkonzept verpflichtend, das darlegt, inwiefern der geplante Stall tier- und umweltgerecht gestaltet ist. Er muss den Tieren beispielsweise mehr Platz bieten und Zugang zum Außenklima oder einem Auslauf ermöglichen. Zu Grunde gelegt werden auch hier die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide und Bio. 

Insgesamt steht bisher für die Durchführung des BUT eine Milliarde Euro an Fördervolumen zur Verfügung. Damit handelt es sich um das finanziell größte Programm, das die BLE als Projektträger durchführt