In Folge der Aggression Russlands gegen die Ukraine ist das Wirtschaftsleben seit dem Angriff Russlands am 24. Februar 2022 beträchtlich gestört. Die Europäische Kommission hatte daher bis einschließlich 2024 Kleinbeihilfen von zuletzt maximal 335.000 Euro pro Fischereiunternehmen ermöglicht. Die nationale Umsetzung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das BMLEH erfolgte mit der “BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022”.
Zur raschen Unterstützung der Fischereiunternehmen gewährte das BMLEH im Rahmen der verfügbaren Ausgabemittel für die Jahre 2022 bis 2024 Kleinbeihilfen mit dem Ziel, die deutsche Fischereiwirtschaft auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und damit die Lebensmittelversorgung weiterhin sicherzustellen.
Auf dieser Grundlage konnten Fischereiunternehmen nach Maßgabe von Richtlinien des BMLEH so genannte Billigkeitsleistungen (d.h. ohne Rechtsanspruch) gewährt werden.
Die Durchführung und Abwicklung dieser Sondermaßnahme wurde vom BMLEH auf die BLE übertragen. Im gesamten Krisenzeitraum wurden 15,3 Mio. Euro bewilligt und an rund 396 Fischereiunternehmen ausgezahlt.
Jahr | Anzahl Fischereinunternehmen | Höhe Kleinbeihilfe in Euro (Mio.) |
---|---|---|
2022 | 349 | 4,74 |
2023 | 352 | 5,25 |
2024 | 364 | 5,32 |