Die Bedeutung der Herkunft von forstlichem Vermehrungsgut wurde bereits vor mehr als 80 Jahren erkannt. Damals führten Aufforstungen mit ungeeigneten Baumarten aus südosteuropäischen Gebieten in Deutschland zu qualitativ minderwertigen Waldbeständen. Um dies zu verhindern, wurde ein Gesetz erlassen, das die Nachvollziehbarkeit der Herkunft sicherstellt. So können Waldbesitzende gezielt geeignete Herkünfte für ihren Standort auswählen.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bzw. ihre Vorgängerbehörden koordiniert bereits seit 1979 bundesweit die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern in diesem Bereich.
Seit dem Inkrafttreten des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) im Jahr 2003 übernimmt die BLE zudem eine zentrale Schnittstellen- und Kontrollfunktion zwischen den Bundesländern und den EU-Mitgliedsstaaten.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit ist die jährliche Erhebung der Erntemengen von forstlichem Saatgut. Sie ermöglicht eine bessere Planung für die Forstpraxis. Damit lässt sich abschätzen, für welche Aufforstungsfläche die Forstsamenernte eines Jahres ausreicht. Die benötigte Menge hängt unter anderem vom Pflanzverband pro Hektar – von wenigen Hundert bis zu mehreren Tausend Pflanzen – sowie von den gewählten Baumarten ab.
Wussten Sie schon..?
Aufgrund der unterschiedlichen Samengrößen ergeben ein Kilogramm Eicheln rund 250 Pflanzen – jedoch ein Kilogramm Kiefern- und Fichtensamen bis zu 80.000 Pflanzen.
Auf unseren Internetseiten bieten wir umfassende Informationen für Kontrollbehörden, die Forstbaumschulbranche und Waldbesitzende, darunter eine bundesweite Liste der FoVG-Betriebe, das Zulassungsregister und die jährliche Ernteerhebung: