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Kompetenzzentrum Sondermaßnahmen Kleinbeihilfen zur Stützung von landwirtschaftlichen Betrieben

Der Krieg in der Ukraine hat zu erheblichen wirtschaftlichen Unsicherheiten geführt, Handelsströme und Lieferketten sind gestört. Daher gewährt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) Unternehmen der Landwirtschaft kurzfristige Kleinbeihilfen.

Beihilfen für die Landwirtschaft unter besonderen Rahmenbedingungen

Die BLE setzt Sonder- und Krisenmaßnahmen um, für die EU-Mittel – unter anderem aus der Agrarreserve zur Unterstützung der Landwirtschaft – bereitgestellt werden. Die BLE ist für die EU-konforme Auszahlung der Mittel an die Landwirte zuständig und prüft die Einhaltung der Beihilfevoraussetzungen durch ein maßnahmenspezifisches Verwaltungs- und Kontrollsystem. 

Anpassungsbeihilfen 1 & 2, Kleinbeihilfe Agrar, Brexit-Anpassung

Landwirtin und Landwirt stehen auf dem Acker und begutachten geernteten Salat
© pixdeluxe - E+/ Getty Images

Im Jahr 2022 wurden EU-Mittel zur Linderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine bereitgestellt. Aufgrund der sehr kurzen Auszahlungsfristen erfolgte die Auszahlung der Beihilfe über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in einem antragslosen Massenverfahren. Die Kleinbeihilfe-Agrar wurde analog zur ersten Anpassungsbeihilfe in einem Antragsverfahren auf Grundlage der Daten der SVLFG über die BLE durchgeführt. Die Verfahrensweise zur zweiten Anpassungsbeihilfe, mit der die Sektoren Obstbau und Hopfen gefördert wurden, erfolgte analog zur ersten Anpassungsbeihilfe, jedoch ohne zusätzliches Antragsverfahren. 

Mit der Brexit-Anpassungsreserve (Antragsverfahren) wurde ein Teil der durch den Brexit entstandenen Mehrkosten im Bereich der dem BMLEH nachgeordneten Bundesbehörden und -ämter aufgefangen.