Die BLE ist die in Deutschland verantwortliche Behörde für die Umsetzung der Verordnung.
Kernelement der EUDR ist, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse nur dann in die Europäische Union (EU) eingeführt, in der EU gehandelt oder aus ihr exportiert werden dürfen, wenn für sie nachgewiesen werden kann, dass sie nicht auf entwaldeten Flächen und im Einklang mit den nationalen rechtlichen Vorgaben des Erzeugerlandes erzeugt wurden. Als Nachweis dient eine so genannte Sorgfaltserklärung. Diese muss über ein neues elektronisches System der EU abgegeben werden, in dem auch die genauen Flächen der Erzeugung dokumentiert sind. Betroffen sind die Rohstoffe Holz, Kaffee, Kakao, Naturkautschuk, Ölpalme, Soja und Rind sowie bestimmte daraus produzierte Erzeugnisse.
Für diese neue Aufgabe entwickelt die BLE ein Kontrollsystem, das den gesetzlichen Anforderungen genügt und gleichzeitig für betroffene Wirtschaftszweige praktikabel umsetzbar ist. Außerdem unterstützt die BLE die deutschen Marktbeteiligten bei der Vorbereitung auf die neuen Vorgaben, die ab Dezember 2025 verbindlich gelten. Ganz konkret bedeutet dies die Entwicklung neuer IT-Systeme sowie die Bereitstellung von verschiedenen Kommunikations- und Informationsangeboten für Verbände und Unternehmen.
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