Im Bereich Obst und Gemüse ist die BLE unter anderem für die Überwachung der europäischen Vermarktungsnormen zuständig. Die europäischen Vermarktungsnormen regeln ganz allgemein die Mindesteigenschaften (ganz, gesund und sauber) von importierter Ware. Für bestimmte Waren gibt es aber auch besondere produktspezifische Anforderungen.
Die BLE kontrolliert Obst und Gemüse, das aus Drittländern in die EU, bzw. nach Deutschland eingeführt wird. Dies geschieht in allen europäischen Nachbarländern auf gleiche Art und Weise. Die Qualitätskontrollen an deutschen Häfen und Flughäfen werden von der BLE und ihren Außenstellen koordiniert und durchgeführt. Dazu müssen Spediteure und Handelsunternehmen ihre Ware online bei der BLE zur Kontrolle anmelden. Die fachliche Betreuung und Weiterentwicklung der dafür notwendigen Datenbank “Quakon” erfolgt durch das zuständige Fachreferat der BLE.
Darüber hinaus ist die BLE in den Normgebungsprozess eingebunden und wirkt bei der Aktualisierung bestehender und der Erarbeitung neuer Normen mit. Die BLE unterstützt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) bei der Europäischen Kommission in Brüssel und vertritt Deutschland bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), beim Codex Alimentarius der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sowie bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für die internationale Auslegung von Normen.
Auf nationaler Ebene koordiniert die BLE die Zusammenarbeit der Landeskontrolldienste im Bereich Obst und Gemüse durch regelmäßige Treffen, Arbeitsgruppen und Schulungen des Kontrollpersonals.